Sehr geehrte Geschäftskunden und Dienstreisende,
durch die gesetzliche Regelung sind wir gezwungen, Übernachtung und Frühstück/Verzehr getrennt und zu unterschiedlichen MwSt.-Sätzen abzurechnen. Wir wissen, dass dies evtl. für unserer Geschäftskunden problematisch sein kann.
Bitte sprechen Sie uns deshalb bei Ihrer Buchung, spätestens aber bei Anreise dazu an, wir finden ganz sicher die richtige Lösung.
Dienstreisenden Stammgästen und Firmen-Großkunden bieten wir gern auch je nach Menge und Dauer der Aufenthalte Nachlässe und/oder zusätzliche Serviceleistungen an -
bitte sprechen Sie uns auch hierzu an.
Wir freuen uns auf Ihren Aufenthalt in unserem Haus.